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Sehtestbescheinigung
Seit dem 01.01.1999 ist eine neue „Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr" in Kraft.
Es ergibt sich nach dieser Verordnung die auf eine EG-Richtlinie zurückgeht ein europaweit einheitliches Führerscheinrecht.
Nachstehend erhalten Sie zur Übersicht eine Unterteilung der Führerscheinklassen:
Sehtest durch Augenoptiker Klasse A
Krafträder (Motorräder) mit und ohne Beiwagen, Stufenführerschein mit Leistungsbegrenzung auf 25 kW (34PS) für 2 Jahre.
Klasse A l Krafträder bis 125 ccm und max. 11 kW; für 16 und 17jährige Personen, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 80 km/h.
Klasse B, BE Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und nicht mehr als 8 Sitzplätzen. Auch PKW's mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse und mit Anhänger über 750 kg, wenn die Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht überschreitet. (Dies ist praktisch der alte Führerschein der Klasse 3; bitte beachten: Das Fahren von LKW's bis zu 7,5 t ist damit nicht mehr möglich).
Klasse M Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 ccm/50km/h.
Klasse L Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h, landwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h, mit Anhängern bis 25 km/h
Klasse T Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h auch mit Anhänger.
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