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Sehtest für Führerscheinbewerber

Amtlich anerkannte Sehteststelle

Wir führen den amtlich anerkannten Sehtest für Führerscheinbewerber mit einem Sehtestestgerät durch,  das die DIN 58 220 Teil 6 erfüllt.

Bitte vergessen Sie nicht einen gültigen Personalausweis mitzubringen!

Sehtestbescheinigung

 Seit dem 01.01.1999 ist eine neue „Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr" in Kraft.

Es ergibt sich nach dieser Verordnung die auf eine EG-Richtlinie zurückgeht ein europaweit  einheitliches Führerscheinrecht.

Nachstehend erhalten Sie zur Übersicht eine Unterteilung der Führerscheinklassen:
 

Sehtest durch Augenoptiker
Klasse A

 Krafträder (Motorräder) mit und ohne Beiwagen, Stufenführerschein mit
Leistungsbegrenzung auf 25 kW (34PS) für 2 Jahre.

Klasse A l
 Krafträder bis 125 ccm und max. 11 kW; für 16 und 17jährige   Personen,
bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 80 km/h.

Klasse B, BE
 Kraftfahrzeuge   mit   einer  zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und
nicht mehr als 8 Sitzplätzen. Auch PKW's mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse und mit Anhänger über 750 kg,  wenn die Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht
überschreitet. (Dies ist praktisch der alte Führerschein der Klasse 3; bitte beachten:
Das Fahren von LKW's bis zu 7,5 t ist damit nicht mehr möglich).

Klasse M
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 ccm/50km/h.

Klasse L
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h, landwirtschaftliche Zugmaschinen
bis 32 km/h, mit Anhängern bis 25 km/h

Klasse T
Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h auch mit Anhänger.

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